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Bedeutung des Atemschutzes

 

Können Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden, müssen entsprechend der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden.

Kenntnisse über Verwendungsmöglichkeiten und Schutzwirkung der Geräte, über Auswahl, Pflege, Wartung und Prüfung der Geräte sowie über Ausbildung und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger sind Voraus-setzungen für die erfolgreiche Verwendung von Atemschutzgeräten. (FwDV7)

In der Feuerwehrdienstvorschrift 7 und dem Lernzielkatalog Atemschutzgeräteträgerausbildung ist festgelegt wie Feuerwehrangehörige auszubilden sind, bevor sie als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden dürfen. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und vor Beginn der Ausbildung ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchzuführen. Hier wird unter anderem die Leistungsfähigkeit bzw. Belastbarkeit von Herz und Kreislauf untersucht. Der Untersuchungsumfang und die Beurteilung richten sich nach der Art der Atemschutzgeräte und der Belastung beim Einsatz. Feuerwehrangehörige werden nach G 26-3 untersucht.


Erst nach Abschluss der Untersuchung darf die praktische Ausbildung durchgeführt werden.
Zusätzlich ist eine erfolgreiche Sprechfunkerausbildung nachzuweisen.


Links zum Thema Atemschutz


Atemschutzgeräteträger (Wikipedia)
 
Atemschutzgeräte (Wikipedia)